Folgende Regelungen gelten im AltersZentrum St. Martin:

  • Mitarbeitende, Besuchende, Bewohnende und freiwillige Helferinnen und Helfer können weiterhin freiwillig eine Hygienemaske tragen. Diese werden vom AltersZentrum St. Martin kostenlos zur Verfügung gestellt.
  • Es gilt jedoch Maskentragepflicht, sofern jemand Symptome aufweist oder wenn es medizinisch erforderlich ist.
  • Die bekannten Hygienemassnahmen sind wichtig und weiterhin einzuhalten.

Die Leitung des AltersZentrums St. Martin dankt Ihnen herzlich für Ihr verantwortungsbewusstes Handeln und freut sich auf die weiteren Begegnungen mit Ihnen.